LÜCHINGER METALLBAU AG
CH-9451 Kriessern
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Fassung Juni 2018
1. Gültigkeit: Diese AGB gelten unbeschränkt für alle Kauf- und Werkverträge, welche die LÜCHINGER METALLBAU AG als Lieferantin eingeht. Die LÜCHINGER METALLBAU AG anerkennt keine AGB des Bestellers* oder eines Dritten und lehnt diese hiermit ab. Aufhebung, Ergänzung oder Änderung der AGB der LÜCHINGER METALLBAU AG bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
2. Zustandekommen und Vertragsinhalt: Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung durch die LÜCHINGER METALLBAU AG unterschriftlich bestätigt wird. Verlangt die LÜCHINGER METALLBAU AG eine Gegenzeichnung durch den Besteller, so kommt der Vertrag erst mit dieser zustande. Der Vertragsinhalt bestimmt sich aufgrund der Auftragsbestätigung der LÜCHINGER METALLBAU AG.
SIA-Normen gelten nur insoweit, als sie zwischen den Parteien bezogen auf den Einzelfall schriftlich und ausdrücklich zum Vertragsbestandteil erklärt werden.
3. Preise: Alle Preise der LÜCHINGER METALLBAU AG verstehen sich rein netto. Die LÜCHINGER METALLBAU AG kann ihre Preise, bis zum Zustandekommen des Vertrages, jederzeit ändern; dies auch nach Offertstellung.
4. Zahlungen: Der Besteller hat seine Zahlungen in Schweizer Franken am Sitz der LÜCHINGER METALLBAU AG zu erfüllen. Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsfristen. Diese stellen Verfalltage dar.
5. Verzugszins: Der Besteller schuldet auf allen Verpflichtungen, mit denen er gegenüber der LÜCHINGER METALLBAU AG in Verzug ist, einen Verzugszins von 6% p.a.
6. Verrechnungsverbot: Der Besteller darf Forderungen der LÜCHINGER METALLBAU AG nicht mit Gegenforderungen gegen sie verrechnen.
7. Lieferfrist: Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrags. Sie wird unterbrochen und beginnt neu zu laufen bei Eintritt eines von der LÜCHINGER METALLBAU AG nicht kontrollierbaren Hindernisses, bei Verzug des Bestellers oder bei Änderungswünschen durch den Besteller. Jegliche Haftung der LÜCHINGER METALLBAU AG wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt: Jede Lieferung bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von LÜCHINGER METALLBAU AG. Solange bleibt dem Besteller die Verpfändung oder anderweitige Belastung der gelieferten Ware verboten.
9. Nutzen und Gefahr: Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller über, sobald sich die Ware bei ihm oder auf der Baustelle befindet.
10. Transport: Die Art und Weise des Transports auf die Baustelle oder zum Besteller wird von der LÜCHINGER METALLBAU AG bestimmt. Der Besteller hat Reklamationen wegen Transportschäden, Verspätung oder Verlust innert 3 Tagen nach Eingang der Sendung bzw. innert 3 Tagen nach Ablauf des zu erwartenden Empfangstermins schriftlich an die LÜCHINGER METALLBAU AG zu richten. Transportschäden sind zudem bei Liefereingang schriftlich dem Transporteur zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken. Missachtet der Besteller diese Obliegenheiten, so verliert er gegenüber der LÜCHINGER METALLBAU AG alle Ansprüche aus dem Schadenereignis.
11. Garantie: Die LÜCHINGER METALLBAU AG gewährt dem Besteller eine Garantie von zwei Jahren auf den von ihr gelieferten Produkten und ihrer eigenen Werkvertragserfüllung. Die Garantiefrist beginnt ab dem Tag der Lieferung bzw. Abnahme/Inbetriebnahme beim Kunden. Verzögert sich diese ohne Verschulden der LÜCHINGER METALLBAU AG, so endet die Garantie spätestens nach der um einen Monat verlängerten Garantiedauer, wobei diese mit dem Ende der Montage durch die LÜCHINGER METALLBAU AG zu laufen beginnt. Die Garantie bezieht sich ausschliesslich auf Installations-, Fabrikations- und Materialfehler. Sie beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur oder den Ersatz defekter Teile. Mehrkosten für Reparatureinsätze ausserhalb der normalen Arbeitszeit und für Eileinsätze sowie für Express- und Kuriersendungen gehen zu Lasten des Bestellers. Von der Garantie ausgeschlossen sind namentlich Fehler, die auf äussere Einflüsse oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Die Installationen der LÜCHINGER METALLBAU AG dürfen nur von Fachpersonen, die von ihr ausgebildet oder autorisiert wurden, installiert, repariert und betriebsbereit gemacht werden. Wird diese Vorgabe missachtet, erlischt jede Garantie vorbehaltlos. Jede darüberhinausgehende Rechts- und Sachgewährleistung ist im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt Schweizer Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und auch für die Frage nach seinem Zustandekommen ist Oberriet (SG), Schweiz.
* Die weibliche Form ist mitgemeint.